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imgmarker

Ratgeber

Was die Vorschriften verlangen, was wir in die Datei schreiben und wo die Grenzen liegen.

Was imgmarker macht

Sie laden ein Bild hoch und erhalten zwei Kennzeichnungen zurück. Eine sehen Sie: ein Badge in der Ecke, das sagt, dass das Bild von einer KI stammt. Eine lesen Maschinen: ein IPTC-Feld in der Datei. Beide entstehen im selben Durchgang – Sie entscheiden nur, ob das Bild von einer KI erzeugt oder mit einer KI bearbeitet wurde, und in welcher Ecke das Badge sitzt. Dann laden Sie das Ergebnis herunter. Ohne Konto, ohne Installation, bis zu 5 Bilder auf einmal.

Das Badge steckt in den Bildpunkten und übersteht damit Screenshots, erneutes Hochladen und Plattformen, die Dateiinformationen wegwerfen. Die Metadaten sitzen in der Datei selbst, wo Bildsoftware, Suchmaschinen und Content-Plattformen sie finden, ohne dass jemand sie darauf hinweisen muss.

Ihre Bilder gehen auf einen Server in Deutschland und keinen Schritt weiter. Wir löschen sie 60 Minuten nach der Verarbeitung samt Datenbankeintrag – kein Archiv, kein Backup. Es bleibt ein Zähleintrag: Datum, Website oder API, Kennzeichnung, Format, Dateigröße, Ergebnis, eine Prüfsumme der fertigen Datei und der nicht umkehrbare Prüfwert Ihrer Adresse. Kein Dateiname, keine Kopie des Bildes, keine Adresse im Klartext. Damit können wir bestätigen, dass genau eine Datei hier gekennzeichnet wurde, und wiederholte Nutzung erkennen – mehr geben die beiden Werte nicht her. Wir werten nicht aus, was Ihre Bilder zeigen, und geben sie an niemanden weiter. Innerhalb dieser Stunde sichten wir Uploads allerdings, um illegales Material zu unterbinden; das ist der einzige Grund, aus dem hier jemand ein Bild ansieht.

Warum kennzeichnen

Der praktischste Grund zuerst: Plattformen lesen mit. Meta hat angekündigt, Bilder anhand technischer Signale automatisch zu kennzeichnen, ausdrücklich anhand der Standards C2PA und IPTC – genau des Feldes, das imgmarker schreibt. Wer die Angabe in der Datei mitliefert, überlässt die Einordnung nicht dem Zufall.

Der zweite Grund ist Ihr Publikum. Redaktionen, Agenturen, Bildarchive und Marktplätze fragen inzwischen alle, woher ein Bild stammt. Ein ungekennzeichnetes KI-Bild, das sich später als synthetisch erweist, kostet Sie mehr Glaubwürdigkeit als eines, das es von Anfang an gesagt hat.

Jede Kennzeichnung für sich lässt eine Lücke. Ein aufgemaltes Badge sagt einem Menschen alles und einer Maschine nichts. Metadaten sagen einer Maschine alles und einem Menschen nichts. imgmarker schreibt beides im selben Durchgang.

Und schließlich: Kennzeichnen schadet nie. Ein Bild, das sagt, woher es kommt, verliert dadurch nichts. Ein Bild, das es verschweigt, kann später Erklärungsbedarf auslösen.

Wen Artikel 50 adressiert

Artikel 50 des EU AI Act gilt seit dem 2. August 2026. Er verteilt Pflichten nach Rollen, und diese Rollen werden regelmäßig verwechselt.

Anbieter von KI-Systemen

Absatz 2 verlangt von ihnen, die Ausgaben ihrer Systeme maschinenlesbar zu markieren. Das ist die Pflicht des Unternehmens, das den Generator bereitstellt – nicht die Pflicht dessen, der damit ein Bild erzeugt. Sie gilt laut Normtext nicht, soweit ein System nur eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung erfüllt oder die Eingabedaten nicht wesentlich verändert.

Veröffentlichende

Absatz 4 verlangt Offenlegung bei Deepfakes, also bei Bild-, Ton- oder Videoinhalten, die reale Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse so zeigen, dass sie fälschlich als echt erscheinen könnten. Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. Wie die Offenlegung auszusehen hat, schreibt die Verordnung nicht vor.

Einschränkungen im Normtext

Bei erkennbar künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken beschränkt Absatz 4 die Pflicht darauf, das Vorhandensein generierter Inhalte in einer Weise offenzulegen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Für KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse entfällt die Pflicht, wenn der Inhalt menschlich geprüft wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Diese Zusammenfassung gibt den Normtext wieder und ist keine Rechtsberatung. Welche Rolle Sie haben und welche Pflicht daraus folgt, entscheidet Ihr Einzelfall.

So benutzen Sie es

  1. Kennzeichnung und Position wählen

    Über dem Ablagebereich legen Sie fest, welche Kennzeichnung gilt und in welche Ecke das Badge kommt. Diese Einstellungen übernehmen alle Bilder, die Sie hinzufügen. Zehn Bilder gleich zu kennzeichnen kostet Sie also keinen zusätzlichen Klick. Einzelne Bilder ändern Sie danach in der Liste.

  2. Bilder hinzufügen

    Ziehen Sie Dateien auf den Ablagebereich oder wählen Sie sie von Ihrem Rechner. JPG, PNG und WEBP funktionieren, bis zu 5 MB je Datei und 5 Dateien je Vorgang. Jede Zeile zeigt ein Vorschaubild mit markierter Badge-Position, sodass Sie vor dem Start sehen, wo es landet.

  3. Angaben ergänzen, wenn Sie mögen

    Unter „Erweiterte Angaben“ hinterlegen Sie Urheber, Beschreibung und eine Credit-Zeile. Diese gehen als standardisierte IPTC-Felder in die Datei, dieselben, die Bildagenturen und Redaktionssysteme ohnehin lesen. Sie gelten für alle Bilder des Vorgangs.

  4. Starten und herunterladen

    Jedes Bild läuft für sich, eine defekte Datei hält die übrigen also nie auf. Nehmen Sie fertige Bilder einzeln oder den ganzen Vorgang als ZIP. Ihr Dateiname bleibt, wie er war, „-aimarked“ kommt vor die Endung.

Was genau in die Datei geht

Geschrieben wird das IPTC-Feld DigitalSourceType im XMP-Paket des Bildes. Dieses Vokabular wird von Bildsoftware und Plattformen ausgelesen; Meta nennt IPTC ausdrücklich als eines der Signale, anhand derer KI-Bilder erkannt werden.

Als von KI erzeugt gekennzeichnet

http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/trainedAlgorithmicMedia

Als mit KI bearbeitet gekennzeichnet

http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/compositeWithTrainedAlgorithmicMedia

Dazu kommt ein schlichter Satz im Beschreibungsfeld sowie Urheber, Credit und Beschreibung, sofern Sie sie angegeben haben. JPEG-Dateien bekommen denselben Satz zusätzlich in den älteren IPTC-IIM- und EXIF-Feldern, damit auch Software etwas Brauchbares anzeigt, die für XMP zu alt ist.

Prüfen Sie das Ergebnis ruhig selbst. Jeder Metadaten-Betrachter zeigt das Feld, und auf der Kommandozeile gibt exiftool es in einer Zeile aus.

Warum beide Kennzeichnungen

Metadaten sind exakt und leicht zu verlieren. Mehrere große Plattformen entfernen sie beim Hochladen, mal um Speicher zu sparen, mal um Standortdaten zu tilgen. Danach ist die maschinenlesbare Kennzeichnung fort und das Badge ist alles, was bleibt.

Das Badge hält, wo Metadaten versagen. Es kommt durch Screenshots und erneutes Kodieren unbeschadet hindurch. Was es nicht kann: sich Software gegenüber zu erkennen geben. Kein automatisches System unterscheidet es von anderem Text im Bild.

Die eine Kennzeichnung versagt dort, wo die andere durchhält. Nutzen Sie beide, kommt bei einem Bild meist noch eine von ihnen an, welchen Weg es auch genommen hat.

Hinweis zu Content Credentials

Manche Bilder bringen C2PA Content Credentials mit, einen signierten Nachweis darüber, woher das Bild stammt und was damit geschehen ist. Ein Badge zerstört diesen Nachweis. Die Signatur bezieht sich auf die ursprünglichen Bildpunkte, und das Zeichnen verändert genau diese.

imgmarker erkennt das vor der Verarbeitung und bittet Sie um Bestätigung. Danach entfernen wir die Credentials, statt sie liegen zu lassen, denn Prüfwerkzeuge werten eine kaputte Signatur als Hinweis auf Manipulation. Betrachter stehen dann schlechter da, als hätte das Bild nie Credentials getragen.

Wenn Ihnen der Erhalt dieser Credentials wichtig ist, kennzeichnen Sie die Datei woanders. Ein Editor, der C2PA beherrscht, fügt das Badge als signierte Bearbeitung hinzu und hält die Kette intakt.

Was dieses Werkzeug nicht tut

imgmarker kann Ihnen nicht sagen, ob ein Bild von einer KI stammt. Sie entscheiden, welche Kennzeichnung passt, das Werkzeug setzt sie um. Einen verlässlichen Detektor für KI-erzeugte Bilder hat niemand, also begegnen Sie jedem Dienst mit Misstrauen, der einen verspricht.

Eine Rechtsberatung ist das hier ebenso wenig. Ob Ihre Kennzeichnung den Anforderungen genügt, hängt von Ihrer Rolle ab, von Ihren Inhalten und davon, wo Sie veröffentlichen. Wenn die Antwort für Sie echte Folgen hat, fragen Sie einen Anwalt.

Und keine Kennzeichnung übersteht jemanden, der sie loswerden will. Ein Badge lässt sich wegschneiden, Metadaten lassen sich löschen. Kennzeichnung ist der Weg, gegenüber Ihrem Publikum ehrlich zu bleiben, nicht der Weg, böse Absichten zu stoppen.

Redaktionell geprüft durch die Redaktion der MOVA Empire UG (haftungsbeschränkt). Stand: 04.08.2026

imgmarker versieht Bilder mit einer sichtbaren Kennzeichnung und mit IPTC-Metadaten (DigitalSourceType), die maschinell auslesbar sind. Das ist eine technische Leistung. Ob eine Kennzeichnung in Ihrem Fall genügt, sichern wir nicht zu – dieser Dienst ersetzt keine Rechtsberatung.

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