Ist imgmarker kostenlos?
Ja. Ohne Konto kennzeichnen Sie 10 Bilder am Tag. Mit einem kostenlosen Konto sind es 25 am Tag, dazu 50 Credits im Monat über die API – genug, um einen Ablauf zu bauen und zu testen. Wer mehr braucht, kauft Guthaben dazu oder bucht einen Plan. Ein Credit ist ein Bild.
Wer ist dafür verantwortlich, dass ein Bild richtig gekennzeichnet ist?
Ausnahmslos Sie. imgmarker setzt die Kennzeichnung um, die Sie auswählen, und sonst nichts: Das Werkzeug kann nicht erkennen, ob ein Bild von einer KI stammt, und es prüft oder korrigiert Ihre Auswahl nicht. Ob eine Kennzeichnung zutreffend, vollständig und für Ihren Zweck ausreichend ist, bleibt vollständig Ihre Verantwortung als die Person, die das Bild veröffentlicht. Die MOVA Empire UG übernimmt keine Haftung für Kennzeichnungen, die über diesen Dienst gesetzt werden, ebenso wenig für die Bilder selbst oder deren Verwendung.
Welche Bilder darf ich hochladen?
Bilder, an denen Sie die Rechte halten und deren Besitz und Veröffentlichung an Ihrem Ort erlaubt sind. Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, terroristische oder extremistische Propaganda sowie jedes andere Material, dessen Verbreitung strafbar ist, sind ausnahmslos untersagt. Dasselbe gilt für Bilder, die Persönlichkeitsrechte verletzen, etwa intime Aufnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten Person, und für Inhalte, für die Ihnen keine Lizenz vorliegt. Wir sichten Uploads, um das durchzusetzen, sperren Nutzer bei Verstößen und melden illegales Material den Behörden, wo das Gesetz es verlangt. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Bild hierher gehört, laden Sie es nicht hoch.
Speichern Sie meine Bilder?
Nein. Wir löschen Uploads, Ergebnisse und den Datenbankeintrag 60 Minuten nach der Verarbeitung. Nichts wird archiviert, nichts gesichert. Ein Zähleintrag bleibt – Datum, Website oder API, Kennzeichnung, Format, Dateigröße, Ergebnis –, weil wir sonst nicht wüssten, wie stark der Dienst genutzt wird. Dazu zwei nicht umkehrbare Prüfwerte: einer für die fertige Datei, einer für Ihre Adresse. Kein Dateiname, keine Adresse im Klartext, keine Kopie des Bildes.
Leidet die Bildqualität?
Wir kodieren das Bild einmal neu. Bei JPEG kostet das etwas Qualität, die Sie kaum sehen werden; PNG ist verlustfrei und verliert nichts. Die Abmessungen ändern sich nie, weil das Badge in den bestehenden Rahmen geht.
Welche Formate funktionieren?
JPG, PNG und WEBP mit bis zu 5 MB je Datei. HEIC, TIFF und Rohdatenformate der Kameras funktionieren noch nicht.
Kann ich wählen, wo das Badge sitzt?
In jeder der vier Ecken. Kanten- und Mittelpositionen haben wir bewusst weggelassen, weil sie das Motiv deutlich häufiger verdecken.
Was passiert mit Metadaten, die schon in meiner Datei stecken?
Vorhandene EXIF- und XMP-Daten bleiben, soweit das Format es zulässt. imgmarker ergänzt Felder, statt sie zu ersetzen. Die Ausnahme sind C2PA Content Credentials: Die Verarbeitung macht sie ungültig, und wir sagen Ihnen das vorher.
Macht mich das AI-Act-konform?
Das sichern wir nicht zu. imgmarker tut zwei technisch überprüfbare Dinge: Es zeichnet ein sichtbares Badge ins Bild und schreibt das IPTC-Feld DigitalSourceType in die Datei. Was daraus rechtlich folgt, hängt von Ihrer Rolle und Ihrem Inhalt ab. Die maschinenlesbare Markierung aus Artikel 50 Absatz 2 richtet sich an Anbieter von KI-Systemen, nicht an deren Nutzer. Die Offenlegung aus Absatz 4 richtet sich an Veröffentlichende, greift aber nur bei Deepfakes. Wie eine Offenlegung auszusehen hat, schreibt die Verordnung nicht vor; ein Badge ist ein möglicher Weg, nicht der vorgeschriebene. Dieser Dienst ersetzt keine Rechtsberatung.
Wann greift die Offenlegungspflicht nicht?
Der Normtext kennt Einschränkungen. Bei erkennbar künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken beschränkt Artikel 50 Absatz 4 die Pflicht darauf, das Vorhandensein generierter Inhalte so offenzulegen, dass die Darstellung oder der Genuss des Werks nicht beeinträchtigt wird. Für KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse entfällt sie, wenn der Inhalt menschlich geprüft wurde und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Die maschinenlesbare Markierungspflicht der Anbieter aus Absatz 2 gilt nicht, soweit ein System nur eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung erfüllt oder die Eingabedaten nicht wesentlich verändert. Ob eine dieser Einschränkungen auf Sie zutrifft, entscheidet Ihr Einzelfall – wir können das nicht für Sie beurteilen.
Darf ich die gekennzeichneten Bilder kommerziell nutzen?
Ja. Sie bleiben Ihre. imgmarker beansprucht keinerlei Rechte an dem, was Sie hochladen oder herunterladen.