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Kennzeichnungspflicht: Warum nur die EU die Creator selbst in die Pflicht nimmt

Von Cody Krause

Am 2. August ist in Brüssel und in Kalifornien am selben Tag eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte in Kraft getreten. China war ein Jahr früher dran, Großbritannien hat bis heute kein Gesetz. Die drei Modelle unterscheiden sich in einem Punkt, und der entscheidet darüber, wer die Arbeit hat: Nur die EU nimmt die Veröffentlichenden selbst in die Pflicht.

Am 2. August 2026 ist in Brüssel und in Sacramento am selben Tag etwas in Kraft getreten. In der EU wurde Artikel 50 der KI-Verordnung anwendbar, in Kalifornien der California AI Transparency Act. Beide regeln, wie kenntlich gemacht wird, dass eine Maschine einen Inhalt erzeugt hat. Sie tun es auf entgegengesetzte Weise, und der Unterschied entscheidet darüber, wer die Arbeit hat.

Die Brüsseler Begründung steht im Kleingedruckten

Warum die EU das überhaupt regelt, hat der Gesetzgeber selbst aufgeschrieben, im Erwägungsgrund 133 der Verordnung. Dort heißt es, KI-Systeme erzeugten große Mengen synthetischer Inhalte, die für Menschen immer schwerer von echten zu unterscheiden seien. Weiter:

Die breite Verfügbarkeit und die wachsenden Fähigkeiten dieser Systeme haben erhebliche Auswirkungen auf die Integrität des Informationsökosystems und das Vertrauen in dieses. Sie schaffen neue Risiken von Desinformation und Manipulation in großem Maßstab, von Betrug, Identitätsmissbrauch und Täuschung von Verbrauchern.

Die Kennzeichnung ist also kein Selbstzweck. Sie soll die Beweislast umkehren: Nicht der Leser soll herausfinden müssen, was echt ist, sondern der Absender soll es sagen. Dieselbe Logik kennt das EU-Recht aus der Lebensmittelkennzeichnung und aus der Werbekennzeichnung. Neu ist der Gegenstand, nicht das Prinzip.

Technisch bleibt die Verordnung offen. Der Erwägungsgrund nennt Wasserzeichen, Metadaten, kryptografische Herkunftsnachweise, Logging und Fingerprints und verlangt, dass die gewählte Technik zuverlässig, interoperabel und robust ist, soweit der Stand der Technik das hergibt. Diese Einschränkung ist der Kern des Problems, denn keine dieser Techniken überlebt einen Screenshot.

China war früher dran, adressiert aber andere

Wer glaubt, die EU sei allein unterwegs, liegt falsch. China hat seine Kennzeichnungspflicht bereits am 1. September 2025 in Kraft gesetzt, knapp ein Jahr vor Brüssel. Die Maßnahmen verlangen zwei Ebenen: sichtbare Labels an Inhalten, die das Publikum in die Irre führen könnten, und implizite Markierungen in den Metadaten mit Anbietername und Inhalts-ID.

Der entscheidende Unterschied liegt bei der Adressatenfrage. Chinas Regeln richten sich an Anbieter von Internetdiensten und an die Plattformen, die Inhalte verbreiten. Plattformen müssen hochgeladene Inhalte prüfen und in Kategorien einsortieren: bestätigt KI-generiert, möglicherweise, verdächtig. Die Last liegt bei den Betreibern der Infrastruktur, nicht bei der Person, die etwas veröffentlicht.

Die USA haben kein Bundesgesetz, aber Kalifornien

Auf Bundesebene existiert bis heute keine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Der Senat lehnte 2025 ein Moratorium ab, das den Bundesstaaten die eigene KI-Regulierung untersagt hätte. Im Dezember 2025 unterzeichnete der Präsident stattdessen eine Executive Order, die eine Task Force zur gerichtlichen Überprüfung von Landesgesetzen einrichtet und Bundesmittel für den Breitbandausbau als Druckmittel gegen Staaten mit strengen KI-Gesetzen ins Spiel bringt. Bis zum 1. Juli 2026 hatten trotzdem 29 Bundesstaaten eigene KI-Gesetze verabschiedet.

Kalifornien ist der interessanteste Fall, weil das Gesetz denselben Stichtag hat wie die EU-Regel. Verpflichtet werden dort Covered Providers, also Anbieter generativer Systeme mit mehr als einer Million monatlicher Nutzer. Sie müssen drei Dinge liefern: ein kostenloses öffentliches Werkzeug, mit dem jeder prüfen kann, ob ein Inhalt aus ihrem System stammt, eine Option für sichtbare Kennzeichnung, die Nutzer aktivieren können, und verpflichtende Metadaten in jedem generierten Bild, Video und Audio mit Systemname, Version und Datum.

Ab dem 1. Januar 2027 kommen die großen Plattformen dazu, sie müssen Herkunftsdaten erkennen und anzeigen. Ab 2028 folgen die Hersteller von Kameras. Das Gesetz sieht bei Verstößen 5.000 Dollar pro Tag vor, durchgesetzt vom Staat, ohne Klagerecht für Privatpersonen.

Wer in Kalifornien einen Blog betreibt und einen KI-Text veröffentlicht, muss nichts kennzeichnen. Die Pflicht sitzt beim Werkzeughersteller und ab 2027 bei der Plattform.

Großbritannien wartet ab

Ein Briefing der Bibliothek des britischen Unterhauses vom 20. Januar 2026 fasst die Lage in einem Satz zusammen: Es gibt kein Gesetz, das die Kennzeichnung von KI-Inhalten verlangt. Die Regierung hat in ihrer Urheberrechtskonsultation eingeräumt, dass eine klare Kennzeichnung Rechteinhabern und Öffentlichkeit nutzen würde, verweist aber auf technische Schwierigkeiten. Ein Gesetzentwurf wurde mehrfach verschoben.

Der Unterschied, auf den es ankommt

Stell die drei Modelle nebeneinander, dann tritt das Muster hervor.

  • China: Anbieter markieren, Plattformen prüfen und labeln. Der Einzelne veröffentlicht.
  • Kalifornien: Anbieter markieren und stellen Prüfwerkzeuge, ab 2027 zeigen Plattformen die Herkunft an. Der Einzelne veröffentlicht.
  • EU: Anbieter markieren maschinenlesbar. Und zusätzlich kennzeichnet der Betreiber, also die Person oder Firma, die den Inhalt beruflich veröffentlicht, sichtbar für Menschen.

Die EU ist damit die einzige der drei Rechtsordnungen, die eine Pflicht direkt auf den Schreibtisch der Veröffentlichenden legt. Wer in Deutschland ein Deepfake in einen Beitrag setzt oder einen KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse veröffentlicht, muss selbst handeln und im Zweifel selbst dokumentieren, dass ein Mensch den Text geprüft hat. Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Artikel 50 reicht bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt der niedrigere Betrag.

Dazu kommt die Reichweite. Nach Artikel 2 gilt die Verordnung auch für Anbieter und Betreiber aus Drittstaaten, sobald das Ergebnis des KI-Systems in der Union verwendet wird. Ein Blog aus Texas mit deutschen Lesern fällt dem Wortlaut nach darunter. Wer das durchsetzen soll, steht nirgends.

Warum die Technik das Problem nicht allein löst

Alle drei Rechtsordnungen setzen auf denselben technischen Unterbau. Der Industriestandard C2PA schreibt Herkunftsdaten in die Datei: welches Modell, welche Version, welches Datum, dazu eine kryptografische Signatur. Solange die Datei unverändert bleibt, funktioniert das.

Im Alltag bleibt sie selten unverändert. Ein Screenshot erzeugt eine neue Datei ohne jede Historie. Viele Content-Management-Systeme rechnen hochgeladene Bilder in kleinere Varianten um und werfen dabei Metadaten weg, weil das Ladezeit spart. Messenger komprimieren, Plattformen konvertieren in eigene Formate. Am Ende der Kette steht ein Bild, dem man nichts mehr ansieht.

Der Code of Practice der Kommission zieht daraus die Konsequenz und verlangt von Anbietern mindestens zwei Markierungsebenen, etwa Metadaten plus ein Wasserzeichen im Bildsignal selbst. Auch das ist kein Sicherheitsnetz, denn wer ein Wasserzeichen entfernen will, findet Werkzeuge dafür. Die sichtbare Kennzeichnung durch den Veröffentlichenden ist deshalb nicht Beiwerk, sondern die einzige Ebene, die einen Screenshot überlebt. Das erklärt, warum Brüssel darauf besteht, und macht die Pflicht für Creator nicht kleiner.

Das Problem, das dahintersteht, ist echt

Gegen den Verdacht, Brüssel erfinde sich Probleme, sprechen die Zahlen. Eine Untersuchung von Stanford University, Imperial College London und Internet Archive vom April 2026 hat Crawl-Daten aus der Mitte des Jahres 2025 ausgewertet. Ergebnis: 35 Prozent der neuen Websites waren KI-generiert oder KI-unterstützt. 74,2 Prozent der neuen Seiten enthielten KI-Anteile.

Die dritte Zahl ist die interessante. Nur 2,5 Prozent der neuen Seiten waren reine KI-Produkte. Der große Rest sind Mischtexte, an denen Mensch und Maschine gemeinsam gearbeitet haben. Eine Analyse des Beratungshauses Graphite kommt für Artikel auf ein ähnliches Bild: Der Anteil der von Detektoren als überwiegend maschinell eingestufter Texte stieg bis Ende 2024 auf rund die Hälfte und blieb dann stabil. Geprüft wurden über 55.000 englischsprachige Seiten mit drei Erkennungssystemen.

Die 2023 viel zitierte Prognose, 90 Prozent aller Online-Inhalte würden 2026 aus Maschinen stammen, hat sich nicht bewahrheitet. Das Netz ist nicht geflutet, es ist durchmischt.

Und genau da liegt die Schwäche der Regel. Am klarsten greift sie beim reinen KI-Inhalt, der mit 2,5 Prozent die seltenste Kategorie ist. Bei den Mischtexten, die drei Viertel des neuen Webs ausmachen, entscheiden zwei unbestimmte Rechtsbegriffe: ob die KI nur assistiert hat und ob ein Mensch substanziell geprüft hat. Beides muss der Veröffentlichende selbst einschätzen, und beides wird erst vor Gericht scharf.

Einordnung

Meine Einschätzung, klar als solche gekennzeichnet: Die EU hat ein reales Problem erkannt und die Rechnung an die Falschen geschickt. Ein Anbieter mit Milliardenumsatz baut Herkunftsdaten einmal ins Modell und hat die Sache erledigt. Eine Solo-Creatorin muss Bildbearbeitungen einordnen, Prüfprotokolle führen, ihre Publishing-Pipeline auf Metadatenverlust testen und bei jedem Ratgebertext abwägen, ob das Thema von öffentlichem Interesse ist. Der Aufwand skaliert nach unten, nicht nach oben.

Dass die Kommission das Lastenproblem sieht, zeigt der Digital Omnibus. Sie hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme im Juni 2026 um 16 Monate geschoben und das Paket ausdrücklich mit Vereinfachung und Wettbewerbsfähigkeit begründet. An Artikel 50 hat sie nichts geändert, abgesehen von vier Monaten Aufschub für die maschinenlesbare Markierung älterer Systeme.

Die Gegenposition verdient Platz: Ohne Pflicht für Veröffentlichende bleibt die Kennzeichnung wirkungslos, weil maschinenlesbare Marker beim ersten Screenshot verschwinden. Wer will, dass Leser ein Deepfake als solches erkennen, kommt an einem sichtbaren Hinweis nicht vorbei, und den kann nur setzen, wer veröffentlicht. Kalifornien löst dieses Problem nicht, es verschiebt es auf die Plattformen und auf 2027.

Was in den nächsten Monaten passiert

Am 2. Dezember 2026 endet die Schonfrist für generative Systeme, die vor dem Stichtag auf dem Markt waren. Ab dann muss jede Ausgabe maschinenlesbar markiert sein. Am 1. Januar 2027 greift in Kalifornien die Plattformstufe. Ob die Bundesnetzagentur, die in Deutschland seit dem KI-MIG die Aufsicht führt, im ersten Jahr Verfahren eröffnet oder berät, ist offen. Bekannt geworden ist bisher keines.

Was ich nicht sagen kann: ob Kennzeichnung das Vertrauen zurückbringt, das der Erwägungsgrund beschwört. Bei 74 Prozent Mischinhalten ist ein Label am Ende vielleicht die schwächste aller Antworten. Nur hat bisher niemand eine bessere vorgelegt.

Quellen

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